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Videoüberwachung

Die personenbezogene Videoüberwachung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz.

Kantonale und kommunale Behörden dürfen Videoüberwachungsanlagen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen betreiben. Die Rechtsgrundlagen bilden das
Polizeigesetz, die Videoverordnung und die Datenschutzerlasse
(Datenschutzgesetz und Datenschutzverordnung).

Eine Überwachungsanlage darf erst nach der positiven Vorabkontrolle (Art. 17a KDSG) durch die (kommunale oder kantonale) Datenschutzaufsichtsstelle und nach der Zustimmung der Kantonspolizei in Betrieb genommen werden.

Hinweis

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kantonspolizei.


Weitere Informationen

Kontakt

Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern

Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 74 10
Fax 031 633 74 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/aufsicht/datenschutz/videoueberwachung