Videoüberwachung
Die personenbezogene Videoüberwachung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz.
Kantonale und kommunale Behörden dürfen Videoüberwachungsanlagen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen betreiben. Die Rechtsgrundlagen bilden das
•Polizeigesetz, die •Videoverordnung und die Datenschutzerlasse
(•Datenschutzgesetz und •Datenschutzverordnung).
Eine Überwachungsanlage darf erst nach der positiven Vorabkontrolle (Art. 17a KDSG) durch die (kommunale oder kantonale) Datenschutzaufsichtsstelle und nach der Zustimmung der Kantonspolizei in Betrieb genommen werden.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kantonspolizei.
Weitere Informationen
Kontakt
Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 74 10
Fax 031 633 74 11
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