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Baubewilligungsverfahren

Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung?

Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung. Trozdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite einige ergänzende Erläuterungen zur Baubewilligungspflicht, sowie weitergehende Informationen zum Baubewilligungsverfahren zur Verfügung.

Erste Ansprechperson für die Klärung Ihrer Fragen ist/sind der/die zuständige Sachbe-arbeitende/n der Gemeinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll.

Die Sachbearbeitenden des zuständigen Regierungsstatthalteramtes stehen ebenfalls beratend zur Verfügung.

Die bisherigen Artikel 93 bis 98 der kantonalen Bauverordnung wurden mit der neuen kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) aufgehoben. Für Gemeinden, welche die BMBV noch nicht umgesetzt haben, gelten Artikel 93 bis 98 BauV weiterhin (Art. 34 Abs. 2 BMBV). Hier finden Sie einen Auszug der vorgenannten Artikel der BauV (PDF, 20 KB, 3 Seiten).

Welche Gemeinde die volle Baubewilligungskompetenz nach Artikel 33 BauG hat, ersehen Sie auf der Liste der Gemeinden mit voller Baubewilligungskompetenz (PDF, 20 KB, 2 Seiten).

Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren: Stand
Abstellplätze für Fahrzeuge - Leitfaden (PDF, 1.0 MB, 27 Seiten) 03.00
Anlagen zur Gewinnung der Windenergie - Wegleitung (PDF, 130 KB, 15 Seiten) 03.08
Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen (PDF, 68 KB, 9 Seiten) 11.09
Die behindertengerechte Ausführung von Bauten und Anlagen (PDF, 211 KB, 27 Seiten) 10.10
Empfehlungen zur Behandlung einiger Sonderfälle (PDF, 91 KB, 11 Seiten) 04.10
Energieordner  
Energiekollektoren - Empfehlungen zur Auswahl und zur Anordnung 09.94
Naturgefahren (PDF, 205 KB, 6 Seiten) 07.09
Reklamen (PDF, 203 KB, 30 Seiten) 09.09
Verzeichnis der Fachstellen und erforderlichen Nebenbewilligungen (PDF, 98 KB, 21 Seiten) 10.10
"Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung" - Arbeitshilfe (PDF, 1.6 MB, 19 Seiten) 06.98
"Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung" - Ergänzungsblatt zur Arbeitshilfe (PDF, 8 KB, 1 Seite) 06.98

Hinweis

Die für Ihre Gemeinde zuständige Person kann der Sachbearbeitersuche entnommen werden.


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Bauen
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 70
Fax 031 633 77 31
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/baubewilligungsverfahren