Bauen ausserhalb der Bauzonen
Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu- oder Umbau) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann. •Die Wegleitung des Kantons Bern für das Bauen ausserhalb der Bauzonen (PDF, 1.4 MB, 94 Seiten) gibt detailliert Auskunft über diese Fragen. Eine einheitliche Praxis in der Anwendung des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) im ganzen Kantonsgebiet ist erstes Gebot unserer Abteilung.
•Das Merkblatt "Bauen ausserhalb der Bauzonen" (PDF, 764 KB, 2 Seiten) zeigt mit Beispielen auf, wann ein Bauvorhaben allenfalls zonenkonform und wann ein solches allenfalls mit einer Ausnahmebewilligung beurteilt werden kann. Weitergehende Abklärungen wie überwiegende Interessen, welche gegen ein Bauvorhaben sprechen können, bleiben vorbehalten.
Hier können Sie anhand des •Merkblattes "Bauen ausserhalb der Bauzonen" (PDF, 620 KB, 2 Seiten) einen Auszug zu einem bestimmten Thema aus der Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen ansehen und ausdrucken: Klicken Sie auf das ent- sprechende Bild oder auf den Beschrieb zum Bild.
Zu den Artikeln •24c, •24d1, •24d2 RPG und Artikel •39 RPV finden Sie im Anhang zu den einzelnen Auszügen die vom AGR in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege erarbeiteten Gestaltungsgrundsätze.
Hier bringen Sie in Erfahrung, welche Gebiete sich nach Kantonalem Richtplan im Streusiedlungsgebiet befinden (in linker Spalte Streusiedlungsgebiet aktivieren, anschliessend zum gewünschten Standort navigieren):
Hinweis
Die für Ihre Gemeinde zuständige Person kann der Sachbearbeitersuche entnommen werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Bauen
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. 031 633 77 70
Fax 031 633 77 31
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Bus Nr. 12, Haltestelle Nydegg