Amt für Sozialversicherungen
Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und den Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV und IV, Familienzulagen) sicher.
Es ist auch für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts zuständig.
Als weitere Aufgabe vollzieht das ASV die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung.
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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 633 76 55
Fax 031 633 76 71
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