Betreibungen
Zur Einleitung und Fortsetzung von Betreibungen müssen Sie untenstehende Formulare ausfüllen und beim •zuständigen Amt einreichen:
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Betreibungsbegehren
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Fortsetzungsbegehren
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Verwertungsbegehren
Über die genauen Kosten für Betreibungshandlungen geben die zuständigen Dienststellen Auskunft. Die Kosten für den Erlass, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung und die Zustellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung bemessen sich nach der Forderung und betragen gemäss Kreisschreiben JGK für Forderungen:
bis Fr. 100.00, Fr. 20.00
Fr. 100.00 bis 500.00, Fr. 33.00
Fr. 500.00 bis 1'000.00, Fr. 53.00
Fr. 1'000.00 bis 10'000.00, Fr. 73.00
Fr. 10'000.00 bis 100'000.00, Fr. 103.00
Fr. 100'000.00 bis Fr. 1 Mio., Fr. 203.00
über Fr. 1 Mio., Fr. 413.00
Die Kosten für jeden weiteren Zustellversuch betragen pro Versuch Fr. 15.00.