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Öffentliche Beurkundung

Wer ist für die öffentliche Beurkundung im Kanton Bern zuständig?

Im Kanton Bern erfolgt die öffentliche Beurkundung durch das freie Berufsnotariat, d.h. durch die praktizierende Notarin oder den praktizierenden Notar (=Urkundsperson). Rechtsgeschäfte zur Begründung oder Änderung von dinglichen Rechten an bernischen Grundstücken können nur durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beurkundet werden.

Muss ein Dienstbarkeitsvertrag öffentlich beurkundet werden?

Jeder Dienstbarkeitsvertrag muss öffentlich beurkundet werden.

Muss die Errichtung und die Erhöhung eines Schuldbriefes öffentlich beurkundet werden?

Jede Schuldbrieferrichtung (und -erhöhung) muss öffentlich beurkundet werden.






Weitere Informationen

Kontakt

Grundbuchämter des Kantons Bern

Kontaktformular

Die Grundbuchämter sind in fünf Regionen mit zwei zusätzlichen Dienststellen organisiert. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Grundbuchamt.

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/direktion/organisation/gba/faq/oeffentliche_beurkundung