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Vermisster Schuldbrief

Was ist zu tun, wenn ein Schuldbrief vermisst wird, d.h. nicht mehr auffindbar ist?

Ist ein Schuldbrief abhanden gekommen oder irrtümlicherweise vernichtet worden, so muss dieser durch das zuständige Gericht kraftlos erklärt werden. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners. Jede grundbuchliche Veränderung am Schuldbrief oder am entsprechenden Pfandrecht setzt die Vorlage des Schuldbriefes oder des entsprechenden Kraftloserklärungsentscheides voraus.


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Grundbuchämter des Kantons Bern

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Die Grundbuchämter sind in fünf Regionen mit zwei zusätzlichen Dienststellen organisiert. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Grundbuchamt.

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/direktion/organisation/gba/faq/vermisster_schuldbrief