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3. Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Aktionärinnen und Aktionäre sind zur Liberierung des gezeichnetem Kapitals verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich. Die Aktiengesellschaft kann auch für andere als wirtschaftliche Zwecke gegründet werden. Mindestkapital: Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000.-- betragen, davon CHF 50'000.-- liberiert.

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