Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
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3312 Fraubrunnen
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08.00 - 12.00 (Fr)
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Ihre zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde finden Sie via Gemeindewähler