Kantonales Jugendamt
Das KJA ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindesschutz tätig und koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen, die auf diesem Gebiet tätig sind.
Die wichtigsten Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
- Als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde von privaten •Kindertagesstätten sowie privaten •Kinder- und Jugendheimen trägt das KJA dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in den unter ihrer Aufsicht stehenden Institutionen Voraussetzungen vorfinden, die Förderung und bestmöglichen Schutz garantieren.
- Im •Pflegekinderbereich übt das KJA die Oberaufsicht aus und ist dabei für die fachliche Beratung von Behörden und Institutionen zuständig.
- Im Bereich •Alimentenhilfe ist das KJA Aufsichtsbehörde über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
- Das KJA bewilligt •Pflegeverhältnisse für Kinder aus dem Ausland und ist kantonale Zentralstelle für •Adoption.
- Das KJA ist für die Führung der •Kantonalen Beobachtungsstation Bolligen verantwortlich, welche im Auftrag von Behörden interdisziplinäre Abklärungen von Kindern und Jugendlichen durchführen.
- Das KJA fördert die kulturelle, politische und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen und kann für Projekte auf Gesuch hin Beiträge sprechen.
Die wichtigsten Aufgaben im Bereich Kindesschutz
- Das KJA übt Steuerung und Aufsicht über die administrative und organisatorische Führung der elf kantonalen •Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) aus.
- Als zuständige kantonale Stelle übernimmt das KJA Aufgaben in den Bereichen internationalen Kindesentführung und Kindesrückführung.
Das KJA führt das Sekretariat der •Kommission zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (KKJ).
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Kantonales Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 76 33
Fax 031 633 76 18
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