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Bäuerliches Bodenrecht

 

  

Grundsätzliches zum Bäuerlichen Bodenrecht

Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist auf den 1. Januar 1994 in Kraft getreten und wurde am 26. Juni 1998 und 20. Juni 2003 teilrevidiert. Es regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und Verpfändung. Die darin enthaltenen Vorschriften schränken die Verfügungsfreiheit des landwirtschaftlichen Grundeigentümers wesentlich ein und bedeuten eine massive Beschneidung seiner Eigentumsrechte. Diese ordnungspolitischen Massnahmen sollen die Zielsetzung, wie sie in Art. 1 Abs. 1 BGBB umschrieben ist, garantieren. Es sind dies folgende Ziele:

  • die Förderung und Erhaltung von Familienbetrieben als Grundlage einer leistungsfähigen Landwirtschaft;
  • Stärkung der rechtlichen Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich derjenigen des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlichen Grundeigentums;
  • Bekämpfung übersetzter Preise für landwirtschaftlichen Boden.

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Informationen über diesen Webauftritt

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