Über uns
Die Regierungsstatthalterämter (RSTA) erfüllen, gestützt auf Artikel 93 der •Kantonsverfassung im Kanton Bern folgende Hauptaufgaben:
- Vertretung des Regierungsrates im Verwaltungskreis;
- Überwachung des ordnungsgemässen Ganges der Verwaltung und Beaufsichtigung der Gemeinden;
- Tätigkeit in den von der Gesetzgebung bezeichneten Fällen als Bewilligungs-, Genehmigungs-, Verwaltungsjustiz- und Vollzugsbehörde;
- Führungs- und Koordinationsaufgaben in ausserordentlichen Lagen.
Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons erfüllen die Regierungsstatthalterämter insbesondere folgende Funktionen:
- •Vormundschaftliche Aufsichtsbehörde
- Anordnende Behörde für die •Fürsorgerische Freiheitsentziehung
- Anordnende Behörde im Bereich des •Erbschaftswesens: z.B. Inventare, Aufsicht über die Willensvollstrecker
- Bewilligungsbehörde im •Bau- und im •Gastgewerbe sowie im zivilrechtlichen Bereich
- Sicherstellung des Brandschutzes und Aufsicht über die Feuerwehren
Geschäftsleitung (GL)

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) M. Grossenbacher, G. Burri, Ch. Rubin, W. Dietrich, M. Teuscher, W. Könitzer, J.-Ph. Marti, M. Fritschi, M. Sommer, Ch. Lerch
Der Geschäftsleitung gehören alle 10 Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter an. Für die Periode 2012/2013 wurden Christian Rubin als Vorsitzender und Martin Sommer als Stellvertreter gewählt.
Die Geschäftsleitung sorgt insbesondere für
- den Abschluss und die Einhaltung der Leistungsvereinbarung,
die Bewirtschaftung und das gesetzmässige Funktionieren der Produktgruppe,
die Aufteilung der Ressourcen innerhalb der Produktgruppe, - die personelle, fachliche und organisatorische Führung innerhalb der Produktgruppe,
- das Berichtswesen,
- die Planung der notwendigen Ausbildung des Personals sowie
- die Unterstützung der Zentralverwaltung, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft bei Bedarf.
Ausschuss der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterämter
Der Geschäftsleitungsausschuss dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Geschäftsleitung, da diese nicht alle Führungsaufgaben selber wahrnehmen kann. Der Ausschuss besteht aus 5 Personen, pro Verwaltunsregion eine.
Geschäftsstelle (GS)
Die •Geschäftsstelle führt verschiedene Aufgaben der Geschäftsleitung und des Geschäftsleitungsausschusses aus. Die Geschäfte der beiden Organe werden vorbereitet, Abklärungen getroffen und Vorschläge unterbreitet.
Weitere Informationen
Kontakt
Bitte wählen Sie das zuständige Regierungsstatthalteramt
Geschäftsstelle der Regierungsstatthalterämter
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
Tel. 031 635 98 87
Fax. 031 635 98 89