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Teilrevision Gemeindegesetz: Kommission befürwortet neues Rechnungslegungsmodell
18. Januar 2012 Medienmitteilung
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hat der Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) zugestimmt. Gleichzeitig unterstützt sie die Ausweitung der Ausstandspflicht für Mitglieder von Gemeindebehörden. Mit der vorgesehenen Änderung des Gemeindegesetzes werden die Einwohnergemeinden des Kantons Bern auf Anfang 2016 auf das neue Modell umstellen, die übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden bis 2022 gestaffelt folgen.
Unter Vorsitz von Grossrat Thomas Rufener (SVP) hat die vorberatende Kommission des Grossen Rates die Vorlage «HRM2 bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften» diskutiert. Die Kommission stimmt den vorliegenden Gesetzesanpassungen, welche in erster Linie Begriffsanpassungen aufgrund des HRM2 enthält, zu. Sie nimmt zudem Kenntnis von den vorgesehenen Details, welche in der Gemeindeverordnung und der Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt geregelt werden sollen. Mit der Zustimmung zu dieser Teilrevision ist die Kommission dem Antrag des Regierungsrates gefolgt. Gleichzeitig befürwortet die Kommission die Ausweitung der Ausstandspflicht für Mitglieder von Gemeindebehörden, welche aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils geändert werden muss. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Märzsession beraten, wobei nur eine einmalige Lesung vorgesehen ist.
Heute führen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Bern (Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände etc.) ihren Finanzhaushalt nach dem sogenannten «Neuen Rechnungslegungsmodel» Dieses hat sich grundsätzlich bewährt. Die starke Nachfrage nach einer Kostenrechnung, der verstärkte Bedarf nach Konsolidierungsvorschriften, der Wunsch der Angleichung der Gemeindefinanzhaushalte an die Privatwirtschaft und weitere Entwicklungen im Rechnungswesen führten zur Ausarbeitung der Gesetzesgrundlagen für die Einführung eines neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2). Kernstück des neuen Modells sind neu lineare Abschreibungen des Verwaltungsvermögens nach Anlagekategorien und differenzierten Abschreibungssätzen verbunden mit der Einführung einer Anlagebuchhaltung. Neue Finanzinstrumente erlauben zudem die Annäherung der öffentlich-rechtlichen Haushaltführung an die betriebswirtschaftlichen Grundsätze der Privatwirtschaft und ermöglichen mehr Transparenz in der Rechnungsführung.
Das neue Rechnungslegungsmodell soll bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gestaffelt eingeführt werden und zwar: 2016: Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden, Regionalkonferenzen; 2018: Gemeindeverbände; 2019: Kirchgemeinden, Gesamtkirchgemeinden; 2022: restliche Körperschaften