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Sachenrecht: Neuerungen

23. Dezember 2011

Am 1. Januar 2012 wird die Revision des Immobiliarsachenrechts (AS 2011 S. 4637 ff.) zusammen mit der total revidierten Grundbuchverordnung (AS 2011 S. 4659 ff.) in Kraft treten.

Neuerdings bedarf beispielsweise die Errichtung von sämtlichen Dienstbarkeiten der öffentlichen Beurkundung. Dasselbe gilt für die Begründung von Grundpfandrechten. Nebst dem bisher bekannten Papier-Schuldbrief wird neu der Register-Schuldbrief eingeführt. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht, welches nur noch im Grundbuch eingetragen wird. Ein Wertpapier (Titel) wird nicht mehr ausgestellt. Im Gegensatz zur heutigen Regelung ist beim Register-Schuldbrief der im Grundbuch eingetragene Gläubiger konstitutiv, d.h. bei einem Gläubigerwechsel muss der neue Gläubiger im Grundbuch eingetragen werden.

Zudem wurden die Grundsätze bei Parzellierungen und Grundstückvereinigungen in Bezug auf die Dienstbarkeitsbereinigung angepasst.

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