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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht trat am 1.1.2013 in Kraft und löst das über 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht ab. Im Kanton Bern sind eine burgerliche sowie elf kantonale, aber regional organisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) für Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Diese lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab, d.h. die kommunalen Vormundschaftsbehörden, die Regierungsstatthalterämter und die burgerliche Oberwaisenkammer.


Gemeindereformen (GEREF)
Der Kanton fördert Gemeindereformen auf vielfältige Weise. Politisch bedeutsam sind vor allem die Anreize zur Förderung von Gemeindefusionen. Hauptziel aller Bestrebungen ist immer die Stärkung der Gemeinden.


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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 76 76
Fax 031 633 76 25
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