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Früherkennungssystem für politische Gemeinden und Kirchgemeinden

Finanzplanung

Die gemeinderechtlichen Körperschaften erstellen laut Art. 64 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV, BSG 170.111) einen Finanzplan, der einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren gibt. Der Finanzplan stellt ein unverzichtbares Führungsinstrument für die Exekutive dar und liefert wichtige Information für die Legislative.

Die Einwohnergemeinden, gemischten Gemeinden sowie die Gesamtkirchgemeinden und die Kirchgemeinden müssen die Tabelle „Ergebnisse der Finanzplanung“ vor Ende Dezember dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zustellen. Die gesammelten Daten aus der Finanzplanung bilden die Grundlage zur Erarbeitung und Aktualisierung eines Früherkennungssystems durch das AGR, das ermöglicht, kritische Entwicklungen im Finanzhaushalt der politischen Gemeinden sowie der Kirchgemeinden rechtzeitig zu erkennen (Art. 79 GG, Gemeindegesetz, BSG 170.11 und Art. 143 GV, Gemeindeverordnung).

Indikatoren Früherkennungssystem

Die Ergebnisse des Früherkennungssystems sind nicht öffentlich. Dagegen werden die Indikatoren und das Bewertungssystem veröffentlicht. Es wird damit den Gemeinden ermöglicht, das für sie massgebliche Ergebnis selber zu berechnen.

Indikatoren Früherkennungssystem (Excel, 59 KB)


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Gemeinden
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 82
Fax 031 633 77 41
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