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Musterreglemente

Die untenstehenden Musterreglemente werden durch Anklicken in einem Winword-Fenster geöffnet. Mit dem Befehl "Datei" - "speichern unter" (oben, Funktionsleiste ihres Browsers) können Sie das Musterreglement auf Ihr System abspeichern und weiterbearbeiten. Kompatibel ab Version Windows 95 / Word 6.0.

Zuständig für die Organisationsreglemente der Wasserbauverbände ist das
Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon 031 633 35 11

Zuständig für die Schwellenkorporationsreglemente ist das
Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon 031 633 35 11

Zuständig für die Liegenschaftssteuerreglemente ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern

Zuständig für die Ortspolizeireglemente ist die
Polizei- und Militärdiretkon des Kantons Bern
Generalsekretariat
Kramgasse 20, 3011 Bern
Telefon 031 633 47 71

siehe Handbuch Polizeiaufgaben der Gemeinde

Musterreglement Einburgerung (Word, 112 KB, 1 Seite)

Zuständig für die Einburgerungsreglement ist die
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
Generalsekretariat
Kramgasse 20, 3011 Bern
Telefon 031 633 47 71

Musterdatenschutzreglement (Word, 70 KB, 1 Seite)


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Gemeinden
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 82
Fax 031 633 77 41
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Bus Nr. 12, Haltestelle Nydegg

Situationsplan

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/gemeinden/gemeinden/gemeinderecht/musterreglemente