Adoption eines Pflegekindes
Mit dem Adoptionsgesuch sind die folgenden Unterlagen (im Original, i.d.R. nicht älter als 6 Monate) einzureichen:
- Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Person(en) (Zivilstandsamt der Heimatgemeinde).
- Wohnsitzbescheinigung der gesuchstellenden Person(en) (Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde).
- Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern des zu adoptierenden Kindes.
- Zustimmung und Schlussbericht der Vormundin oder des Vormundes des Kindes.
- Zustimmung der Vormundschaftsbehörde, welche die Vormundschaft über das Kind führt.
- Zustimmung der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde (im Kanton Bern: Regierungsstatthalteramt).
Falls das Pflegekind die schweizerische Staatsangehörigkeit hat, zusätzlich:
- Personenstandsausweis des Kindes (Zivilstandsamt der Heimatgemeinde des Kindes).
- Wenn im Personenstandsausweis der Name des Vaters nicht eingetragen ist, ist eine Begründung der für die Vaterschaftsabklärung zuständigen Vormundschaftsbehörde (am Wohnort der Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes) beizubringen.
- Allenfalls Entscheid der Vormundschaftsbehörde betreffend Absehen von der Zustimmung der leiblichen Eltern bzw. des Elternteils.
Falls das Pflegekind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, zusätzlich:
- Originale der ausländischen Adoptionsakten, sofern das Pflegekind vorher im Ausland gelebt hat.
- Geburtsschein des Kindes im Original.
- Pass und Ausländerausweis des Kindes im Original. Falls die Dokumente sofort wieder benötigt werden, ist dies bitte mitzuteilen. Die Papiere werden innert wenigen Tagen zurückgeschickt.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Kantonales Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 76 33
Fax 031 633 76 18
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