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Kinder- und Jugendheime

Für die Aufnahme von mehr als drei unmündigen Kindern und Jugendlichen ist eine Heimbewilligung erforderlich. Das Kantonale Jugendamt ist gemäss Art. 8ff der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO) für die Bewilligung und Aufsicht von nicht subventionierten Einrichtungen zuständig. Darunter fallen insbesondere:

  • Pflegefamilien mit mehr als drei Pflegekindern;
  • Tagespflegefamilien mit mehr als fünf Tagespflegekindern;
  • private Kinderheime und private Ferienheime für Kinder, welche zur Aufnahme von mehr als drei Kindern bestimmt sind;
  • private Schulinternate für Kinder und Jugendliche, welche zur Aufnahme von mehr als drei Kindern und/oder Jugendlichen bestimmt sind;
  • heimähnliche Organisationen, die Pflegekinder aufnehmen und dezentral unter ihrer Verantwortung und auf ihre Rechnung in mindestens zehn Familien betreuen lassen.

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Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Kantonales Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern

Tel. 031 633 76 33
Fax 031 633 76 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kinder_jugendliche/kinder_jugendliche/heimpflege