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Jugendbeauftragte der Gemeinde

In „Leitbild(er) Jugendpolitik BE“ sind wesentliche Gedanken zur Umsetzung der Kantonsverfassung aufgezeigt. Die junge Generation steckt voller Ideen. Sie will und soll sich entfalten können. Dazu braucht es auch Hilfen. Dies vor allem im „Vorschriften- und Behördendschungel“, aber auch beim Thema „Wie und mit wem packe ich es an?“. Im Zentrum des Bemühens steht die Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, eine gute und zukunftsorientierte Jugendpolitik zu betreiben. Aber wer ist denn für die Jungen die Gemeinde? Die Gemeindepräsidentin, der Gemeindeschreiber, die Gemeindeversammlung, das Bauamt, der Sozialdienst? Oder alle zusammen? Man sieht: Für Kinder und Jugendliche braucht es eine kompetente Ansprechperson.

Übrigens: Auch die Gemeinde ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Mitarbeit angewiesen. Für die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, wie auch der Familien, setzen sich, nebst den Jugendlichen selber, verschiedene Stellen und zahlreiche Personen ein. Sie alle brauchen eine effiziente Zusammenarbeit für ein gutes Gelingen. Das KJA ruft deshalb alle Gemeinden auf

                           eine Jugendbeauftragte oder einen Jugendbeauftragten

einzusetzen.


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Kantonales Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern

Tel. 031 633 76 33
Fax 031 633 76 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kinder_jugendliche/kinder_jugendliche/jugendfoerderung/jube