Kommission zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (KKJ)
Die neue Kommission zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen tritt per 1. März 2012 in Kraft. Sie ist ein beratendes Organ des Regierungsrates in allen Fragen der Kinder- und Jugendpolitik im Sinne des Schutzes, der Förderung und des Mitwirkens von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Professionalisierung und Vernetzung durch den interdirektionalen und interdisziplinären Fachaustausch.
•Gesetzliche Grundlage (PDF, 24 KB, 4 Seiten)
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