Standorte der Behörden
Standorte für die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Der Grosse Rat hat am 22. November 2011 den Modellentscheid im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gefällt: Ab 1. Januar 2013 sollen kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden auf regionaler Ebene zuständig sein. Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat beantragt, die Zuständigkeit weiterhin bei den Gemeinden zu belassen. Aufgrund des Modellentscheids des Grossen Rates hat der Regierungsrat nun den Sitz für die vorgesehenen 11 regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden festgelegt, damit die planerischen Arbeiten unverzüglich fortgesetzt werden können. Es sind folgende Standorte vorgesehen:
| Bezeichnung KESB | Standort |
|---|---|
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West |
Amthaus Postfach 61 3714 Frutigen |
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland Ost |
Schloss 3800 Interlaken |
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun |
Scheibenstrasse 5-11 |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
PZM Haus Nr. 52 |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
Schloss |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
Mietobjekt |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
Schloss |
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Emmental |
Amthaus |
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland |
Amthaus |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
Zentralstrasse 63 |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |
Rue de la Préfecture 2B |
Bei der Festlegung der Standorte hat sich der Regierungsrat an einer Planungserklärung des Grossen Rates orientiert, wonach die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden soweit möglich am Sitz des Regierungsstatthalters untergebracht werden sollen.
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