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Teilrevidiertes Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
14. November 2011
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Anstellungsbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeindeleitende. Abweichungen vom übrigen Personalrecht werden in einer neuen Verordnung des Regierungsrates geregelt.
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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
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3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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