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Teilrevidiertes Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

14. November 2011

Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Anstellungsbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeindeleitende. Abweichungen vom übrigen Personalrecht werden in einer neuen Verordnung des Regierungsrates geregelt.

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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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