Anstellungen
Die vom Kanton entlöhnten Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindeleitenden sowie Inhaberinnen und Inhaber von Hilfspfarrstellen unterstehen der kantonalen Personalgesetzgebung. Ansprechstelle für sämtliche sie betreffenden anstellungsrechtlichen Fragen ist die bzw. der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion).
Auskünfte zu oft gestellten Fragen finden Sie auch auf diesen Seiten.
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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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