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Anstellungen

Die vom Kanton entlöhnten Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindeleitenden sowie Inhaberinnen und Inhaber von Hilfspfarrstellen unterstehen der kantonalen Personalgesetzgebung. Ansprechstelle für sämtliche sie betreffenden anstellungsrechtlichen Fragen ist die bzw. der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion).

Auskünfte zu oft gestellten Fragen finden Sie auch auf diesen Seiten.

Zuordnung von Pfarrstellen

Rechtliche Grundlagen für das Zuordnen und Bewirtschaften der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen

Allgemeine Bestimmungen

Informationen zur Anstellung, zum Langzeitkonto und zur Arbeitsplatzrotation sowie zur Ausrichtung von Treueprämien

Gemeindepfarrstellen

Informationen zur Anstellung und zum Anstellungsverfahren, zu Dienstwohnungen und Amtsräumen und zum Gehalt

Spezialpfarrämter

Informationen zu Pfarrstellen mit einem Seelsorgeauftrag in Alters- und Pflegeheimen und psychiatrischen Kliniken

Hilfspfarrstellen / Katecheten

Informationen zu den Voraussetzungen zur Besetzung von Hilfspfarrstellen sowie zum Einsatz von Katechten und Angaben zur Gehaltseinreihung

Verweserschaften / Stellvertretung

Informationen zur Regelung von Stellvertretungen an vom Kanton besoldeten Pfarrstellen


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kirchen/kirchen/anstellungen