Abwesenheitskontrolle
Pfarrerinnen und Pfarrer haben eine Abwesenheitskontrolle zu führen. Die ausgefüllten und vom Kirchgemeinderat visierten Formulare aus dem Vorjahr sind jeweils bis zum 15. Februar beim Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten einzureichen.
Anstelle der Abwesenheitskontrolle kann auch eine Arbeitszeitkontrolle eingereicht werden, welche Abwesenheiten wegen Ferien, Krankheit, Mutterschaftsurlaub, Weiterbildung, Militärdienst-, Careteam-, Zivilschutz-, Zivildienstleistungen sowie jede Form von Beurlaubungen ausweisen muss.
Das Formular kann als Excel- oder PDF-Datei abgerufen werden:
•Abwesenheitskontrolle 2011 (Excel, 37 KB)
•Abwesenheitskontrolle 2011 (PDF, 19 KB, 2 Seiten)
•Abwesenheitskontrolle 2012 (Excel, 38 KB)
•Abwesenheitskontrolle 2012 (PDF, 20 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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