Informationen zum Lohnausweis
Seit dem Steuerjahr 2007 ist ein neuer Lohnausweis eingeführt, welcher die Transparenz der Geldströme verbessern und mögliche versteckte Einkommen erfassen soll. Dies hat für die Kirchgemeinden insbesondere Auswirkungen, wenn Pauschalspesen ausgerichtet werden, und eventuell im Zusammenhang mit dem Dienstwohnungswert.
Pauschalspesen
Für die ausbezahlten Pauschalspesen haben die Kirchgemeinden einen entsprechenden Lohnausweis auszufüllen, wogegen die Arbeitnehmenden ihre effektiven Unkosten in der Steuererklärung als Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Nicht zu vermerken sind Spesenbestandteile für konkret in Rechnung gestellte Auslagen, wie Autokilometer, Telefonspesen usw.
Daraus können für die Arbeitnehmenden gegenüber der früheren Deklarationspflicht Differenzen entstehen, die das steuerbare Einkommen reduzieren oder erhöhen. Als Ausweg wird eine Ablösung der Pauschalspesen empfohlen:
- Denkbar wäre die Finanzierung der Infrastruktur der Amtsräume durch die Kirchgemeinden, was entsprechende Amortisationsbeiträge erübrigen würde.
- Einzelne Aufwendungen könnten anstelle von Pauschalspesen gestützt auf Abrechnung der konkreten Auslagen erfolgen.
Dienstwohnungswerte
Als zusätzliche Einkommen gelten grundsätzlich auch Differenzen zwischen Dienstwohnungswerten und Marktmieten. Für diese Regelung konnte im Einvernehmen mit der kantonalen Steuerverwaltung eine sinnvolle Lösung gefunden werden, indem rechnerische Marktmieten festgelegt wurden. Diese richten sich nach der Anzahl Personen, die eine Dienstwohnung bewohnen und der Standortgemeinde
Die rechnerischen Marktmieten berechnen sich wie folgt:
Rechnerische Marktmieten (Schweizer Franken)
| pro Monat1: | pro Monat2: | |
|---|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 984.00 | 500.00 |
| Zweipersonenhaushalt | 1052.00 | 535.00 |
| Dreipersonenhaushalt | 1210.00 | 615.00 |
| Vier und mehr Personen | 1506.00 | 765.00 |
1 Für Kirchgemeinden der Amtsbezirke: Aarberg, Aarwangen, Bern, Biel, Büren, Burgdorf, Erlach, Fraubrunnen, Konolfingen, Laupen, La Neuveville, Nidau, Seftigen, Thun, Wangen.
2 Für Kirchgemeinden der Amtsbezirke: Courtelary, Frutigen, Interlaken, Moutier, Niedersimmental, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Schwarzenburg, Signau, Trachselwald.
Beispiel (Amtsbezirke1):
(Angaben in Schweizer Franken/Monat)
| Bewohner/Haushalt | Dienstwohnungswert | Rechn. Marktmiete | Einkommen auf Lohnausweis |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 1300.00 | 984.00 | Kein Einkommen |
| 4 Personen | 1300.00 | 1506.00 | 206.00 |
Diese Differenzen sind in den Lohnausweisen als Einkommen zu vermerken. Sie sind allerdings nicht AHV-pflichtig.
Hinweis
Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen des Kantons finden Sie auf der Webseite der Finanzdirektion.
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Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
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