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Mitarbeitendengespräch

Per 1. Januar 1997 hat der Regierungsrat des Kantons Bern für alle kantonalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein regelmässiges Mitarbeitergespräch beschlossen.

Evangelisch-reformierte Pfarrpersonen

Die Mitarbeitendengespräche zwischen dem Kirchgemeinderat und den Pfarrpersonen werden in der Regel im Dreijahresturnus durchgeführt. Die zuständige Regionalpfarrerin bzw. der zuständige Regionalpfarrer organisiert und moderiert die Gespräche. Die Unterlagen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Gespräche werden durch den Regionalpfarrer abgegeben.
Die Mitarbeitendengespräche umfassen drei Teile:

  1. Gesprächsvorbereitung Regionalpfarrer/in mit Kirchgemeinderatsdelegation
  2. Gesprächsvorbereitung Regionalpfarrer/in mit Pfarrer/in
  3. Gespräch zwischen Kirchgemeinderatsdelegation und Pfarrer/in mit Moderation Regionalpfarrer/in

In den Zwischenjahren werden Gespräche zwischen dem Kirchgemeinderat und ihren Pfarrpersonen empfohlen.

Römisch-katholische Landeskirche

Die Mitarbeitendengespräche werden innerkirchlich durch die Dekanate organisiert.


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kirchen/kirchen/anstellungen/alllgemeine_bestimmungen/mitarbeitendengespraech