Weiterbildung / Studienurlaub
Inhaberinnen und Inhaber von kantonal besoldeten Pfarr- oder Hilfspfarrstellen (im Folgenden Pfarrerinnen und Pfarrer) haben Anrecht auf Weiterbildung. Diese muss sich auf ein dienstliches Interesse stützen.
Es werden folgende Arten der Weiterbildung unterschieden:
- kurze Weiterbildungen
- lange Weiterbildung
- Studienurlaub
Die Rahmenbedingungen und das Verfahren für die Gesuchstellung regelt die Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen. Die zuständigen kirchlichen Oberbehörden können im Rahmen der Verordnung ergänzende Bestimmungen erlassen.
Gesuche zum Bezug von Studienurlaub sind ein Jahr vor dem gewünschten Urlaubstermin mit ausgefülltem Formular beim Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten (Kopie an den Kirchgemeinderat) einzureichen.
•Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen
•Gesuch zum Bezug von Studienurlaub (PDF, 17 KB, 1 Seite)
Hinweis
Weiterführende Regelungen der Landeskirchen:
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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