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Weiterbildung / Studienurlaub

Inhaberinnen und Inhaber von kantonal besoldeten Pfarr- oder Hilfspfarrstellen (im Folgenden Pfarrerinnen und Pfarrer) haben Anrecht auf Weiterbildung. Diese muss sich auf ein dienstliches Interesse stützen.

Es werden folgende Arten der Weiterbildung unterschieden:

  • kurze Weiterbildungen
  • lange Weiterbildung
  • Studienurlaub

Die Rahmenbedingungen und das Verfahren für die Gesuchstellung regelt die Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen. Die zuständigen kirchlichen Oberbehörden können im Rahmen der Verordnung ergänzende Bestimmungen erlassen.

Gesuche zum Bezug von Studienurlaub sind ein Jahr vor dem gewünschten Urlaubstermin mit ausgefülltem Formular beim Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten (Kopie an den Kirchgemeinderat) einzureichen.

Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen
Gesuch zum Bezug von Studienurlaub (PDF, 17 KB, 1 Seite)

Hinweis

Weiterführende Regelungen der Landeskirchen:

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

Römisch-katholische Kirche


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kirchen/kirchen/anstellungen/alllgemeine_bestimmungen/weiterbildung