Informationen zu römisch-katholischen Hilfspfarrstellen und zum Einsatz von evangelisch-reformierten Katecheten
Die Anstellung erfolgt mit öffentlich-rechtlichem Arbeitsvertrag.
Römisch-katholische Hilfspfarrstellen
Römisch-katholische Hilfspfarrstellen können durch Diakone , Pastoralassistentinnen oder Pastoralassistenten, Vikare, Absolventinnen und Absolventen der Berufseinführung sowie Katechetinnen und Katecheten bzw. Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter besetzt werden.
Voraussetzungen: s. Art. 5 - 9 der •Verordnung vom 18. Dezember 2002 über die Ausbildungen und Prüfungen für den Dienst in der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern
Evangelisch-reformierte Katechetinnen und Katecheten
Eine kantonale Anstellung von evangelisch-reformierten Katechetinnen und Katecheten wird nur mit Zustimmung der Landeskirche bewilligt, wenn keine Pfarrerin oder kein Pfarrer rekrutiert werden kann.
Voraussetzung: Vom Bereich Katechetik der evangelisch-reformierten Landeskirche anerkannte Ausbildung.
Gehaltseinreihung
- Diakone und Pastoralassistenten: Gehaltsklasse 20
- Römisch-katholische Berufseinführung (Beschäftigungsgrad max. 80%):
Gehaltsklasse 18 - Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Katechetinnen und Katecheten: Gehaltsklasse 17
Die Gehaltsstufen werden gestützt auf die im Lebenslauf ausgewiesene Berufserfahrung festgelegt. Die Frankenwerte der Gehaltsklassen und -stufen finden Sie in der •Gehaltsklassentabelle. Die Spesen vor Ort gehen zulasten der Kirchgemeinde, die Fahrt zur Arbeit zulasten der Pfarrerin oder des Pfarrers.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular