Stellenbeschriebe für evang.-ref. Pfarrstellen
Der Auftrag einer Pfarrstelle wird im Rahmen des Stellenbeschriebs zwischen der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer und dem Kirchgemeinderat vereinbart.
Seit dem 1. Mai 2004 muss vor der Ausschreibung einer Pfarrstelle ein Stellenbeschrieb vorliegen. Eine Stelle kann erst nach Vorliegen des Stellenbeschriebes zur Neubesetzung ausgeschrieben werden.
Pilotphase neuer «Stellenbeschrieb für Pfarrpersonen / 2011»
Für alle Pfarrstellen liegen heute genehmigte Stellenbeschriebe vor. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wurde der bestehende «Stellenbeschrieb für Pfarrerinnen und Pfarrer», Version 2005 optimiert. Ab Januar 2011 wird das überarbeitete Formular «Stellenbeschrieb für Pfarrpersonen / 2011» v.a. bei der Neubesetzung von Pfarrstellen getestet.
Nach der Pilotphase ist die flächendeckende Einführung der neuen Stellenbeschriebe ab Januar 2014 geplant. Die neuen Formulare stehen den Kirchgemeinden voraussichtlich ab Januar 2012 zur Verfügung.
Unterstützung bei der Erarbeitung der neuen Stellenbeschriebe
- Kirchgemeinden mit Stellenvakanzen werden durch das zuständige Regionalpfarramt bei der Erarbeitung der Stellenbeschriebe für die neue Stelleninhaberin bzw. den neuen Stelleninhaber unterstützt. Das für Ihre Kirchgemeinde zuständige Regionalpfarramt finden Sie auf der Liste mit der •Einteilung der Regionalpfarrkreise (PDF, 35 KB, 2 Seiten).
- Kirchgemeinden ohne Stellenvakanzen, die grössere Änderungen planen oder als Pilotgemeinde den neuen Stellenbeschrieb testen möchten, wenden sich bitte an den •Fachstelle Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Hinweis
Die Unterlagen zur Erarbeitung der neuen Stellenbeschriebe werden durch das Regionalpfarramt oder den Bereich Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn abgegeben.
Der neue Stellenbeschrieb wird erst nach Abschluss der Pilotphase auf der Website zur Verfügung gestellt, d.h. voraussichtlich ab Januar 2012.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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