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Jobsharing oder Teilzeitstellen

Pfarrstellen können in Teilpensen aufgeteilt werden.
Eine Stellenaufteilung erfolgt entweder in zwei unabhängigen Teilzeitstellen oder im Rahmen einer Stellenteilung als Jobsharing. In Kirchgemeinden mit einem Pfarrstellenanspruch bis 100 Stellenprozenten sind  Stellenteilungen in jedem Fall als Jobsharing vorzunehmen.

Stellenteilungen im Jobsharing

Für eine im Jobsharing aufgeteilte Stelle gilt die Kündigung einer Jobsharingpartnerin oder eines –partners als triftiger Kündigungsgrund im Sinne des Personalgesetzes, um auch der Mitinhaberin oder dem Mitinhaber der Stelle zu künden. Die Zustimmung der Kirchgemeindeversammlung zur Kündigung kann nicht verlangt werden. Will der Kirchgemeinderat das Arbeitsverhältnis mit der Mitinhaberin oder dem Mitinhaber weiterführen, schreibt er die vakante Teilstelle aus.

Über die Aufteilung von Stellen im Jobsharing entscheidet der Kirchgemeinderat. Er schliesst mit den Jobsharingpartnerinnen und –partnern eine Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag ab. Zu regeln sind insbesondere Arbeitszeiten, Arbeitsplatz, Aufgabenteilung mit gemeinsamer und getrennter Verantwortung, Stellvertretung sowie Voraussetzungen zur Beendigung des Jobsharings gemäss Artikel 142 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005.
Eine Kopie der allseitig unterschriebenen Zusatzvereinbarung geht an die oder den Beaftragten für kirchliche Angelegenheiten.

Eine Vorlage für den Abschluss der Zusatzvereinbarung steht zur Verfügung:
Formular Zusatzvereinbarung Jobsharing (Word, 55 KB, 1 Seite) (zum Ausfüllen am PC)
Formular Zusatzvereinbarung Jobsharing (PDF, 20 KB, 2 Seiten)

Rechtliche Grundlagen des Jobsharings:

Teilzeitstellen

Die Bestimmungen für die Gemeindepfarrstellen gelten auch für Inhaberinnen und Inhaber von teilzeitlich besetzten Stellen, s. Seiten Gemeindepfarrstellen.


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

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