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Zuordnung von Pfarrstellen an die Kirchgemeinden

Der Grosse Rat legt per Beschluss die Anzahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen pro Landeskirche fest. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion bewirtschaftet die Pfarrstellen im Einvernehmen mit den kirchlichen Oberbehörden, s. Art. 19, Abs. 1 und Art. 19a des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen.


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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/kirchen/kirchen/anstellungen/zuteilung_von_stellen