Ausbildung der Römisch-katholischen Landeskirche
Um als Inhaberin oder als Inhaber auf eine vom Kanton besoldete Pfarrstelle angestellt werden zu können, bedarf es der Aufnahme in den bernischen Kirchendienst.
Neben der unbefristeten Missio canonica wird dazu eine Ausbildung mit entsprechenden Abschlüssen gemäss der Verordnung vom 18. Dezember 2002 über die Ausbildungen und Prüfungen für den Dienst in der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern vorausgesetzt.
Für die Anstellung auf eine Hilfspfarrstellen bedarf es nicht der Aufnahme in den Kirchendienst, aber dennoch einer Ausbildung gemäss dieser Verordnung
Die ausbildungsmässigen Voraussetzungen werden durch die zuständige Prüfungskommission überprüft.
Kontaktadresse:
Römisch-katholische Prüfungskommission
Herrn Beat Zosso
Präsident
Fachstelle Religionspädagigk
Mittelstrasse 6a
3012 Bern
Telefon 031 302 39 32
•Kontakt per E-Mail
Zur Beurteilung der Ausbildung haben Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildungs- und Abschlussdokumente einzureichen.
Personen, die in den bernischen Kirchendienst aufgenommen werden sollen, haben eine 15 Minuten dauernde mündliche Prüfung betreffend die Grundzüge der im Kanton Bern für das Pfarramt relevanten rechtlichen Grundlagen zu bestehen. Die Prüfung wird von einem Mitglied der Prüfungskommission abgenommen.
Römisch-katholische Berufseinführung
Nähere Informationen finden sich unter •Hilfspfarrstellen.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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