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Kirchgemeinden

Die Kirchgemeinden sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung Art. 107). Ihre Stellung ist in Art. 107 – 111 sowie 125 der Kantonsverfassung geregelt. Es handelt sich um Territorialgemeinden.


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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern

Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

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