Über uns
Der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten ist die kantonale Ansprechstelle für kirchliche Fragestellungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Kantons fallen. Er unterstützt Kirchgemeinden und Pfarrpersonen in Fragen der Pfarranstellungen und bearbeitet Grundsatzfragen aus dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Die wichtigsten Aufgaben:
- Überwachen der Anstellungen sowie Personal- und Gehaltsadministration der Pfarrerinnen und Pfarrer der drei Landeskirchen
- Bewilligen von Stellvertretungen
- Aufnahmen in den Kirchendienst
- Vorbereiten der Gesetzgebung im Aufgabenbereich
- Verbindungsstelle zwischen Landeskirchen und Kirchgemeinden zu anderen kantonalen Stellen
Auf der Seite •Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten finden Sie weitere Informationen über den Zuständigkeitsbereich.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Münstergasse 2
3011 Bern
Tel. 031 633 47 17
Fax 031 633 76 25
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