Besonderheiten EU-/EFTA
Gibt es bezüglich Versicherungspflicht Besonderheiten für Personen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen oder arbeiten?
Ja. Es sind dies:
- Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in der Schweiz, sind grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig. •Informationsblatt Grenzgänger mit Erwerbstätigkeit im Kanton Bern (PDF, 35 KB, 4 Seiten).
- Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat müssen sich grundsätzlich im gleichen Land versichern, wie der Erwerbstätige / Rentner / Arbeitslose. •Informationsblatt (PDF, 21 KB, 2 Seiten)
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in einem EU-/EFTA-Mitgliedstaat sind im EU-/EFTA-Staat versicherungspflichtig in welchem sie arbeiten, die Rente oder Arbeitslosengeld beziehen.
Ausnahmen finden Sie in der Tabelle •Krankenversicherungsrechtliche Zuordnung für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat (PDF, 27 KB, 1 Seite).
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Detaillierte Informationen für Rentnerinnen und Rentner.
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Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
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