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Besonderheiten EU-/EFTA

Gibt es bezüglich Versicherungspflicht Besonderheiten für Personen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen oder arbeiten?

Ja. Es sind dies:

  • Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in der Schweiz, sind grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig. Informationsblatt Grenzgänger mit Erwerbstätigkeit im Kanton Bern (PDF, 35 KB, 4 Seiten).
  • Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat müssen sich grundsätzlich im gleichen Land versichern, wie der Erwerbstätige / Rentner / Arbeitslose. Informationsblatt (PDF, 21 KB, 2 Seiten)
  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in einem EU-/EFTA-Mitgliedstaat sind im EU-/EFTA-Staat versicherungspflichtig in welchem sie arbeiten, die Rente oder Arbeitslosengeld beziehen.

Ausnahmen finden Sie in der Tabelle Krankenversicherungsrechtliche Zuordnung für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat (PDF, 27 KB, 1 Seite).

Detaillierte Informationen für Rentnerinnen und Rentner.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Sozialversicherungen

Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen

Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/praemienverbilligung/praemienverbilligung/kvg_obligatorium/besonderheiten_eu-efta