Informationen für Leistungserbringer
Welche Aufgabe haben wir als Leistungserbringer?
Die Leistungserbringer sind verpflichtet uns Patienten ohne Krankenkasse mittels •Meldeformular (PDF, 21 KB, 2 Seiten) melden.
Eine Zusammenfassung der Rolle der Leistungserbringer finden Sie im •Memo-Blatt (PDF, 23 KB, 2 Seiten).
Welche Änderungen bringt die Revision des Art. 64a KVG per 1. Januar 2012?
Bisher konnten die Krankenversicherungen bei säumigen Prämienzahlern einen Leistungsstopp verhängen. Mit der Revision des Art. 64a KVG, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, dürfen die Krankenversicherer im Kanton Bern keine Leistungen der Grundversicherungen mehr sistieren. Die Versicherer sind somit in der Pflicht, die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen auch bei säumigen Prämienzahlern zu vergüten. Im Gegenzug übernimmt der Kanton bei Vorliegen eines Verlustscheines oder eines gleichwertigen Rechtstitels 85% der entsprechenden Ausstände.
Weitere Informationen finden Sie im •Merkblatt (PDF, 23 KB, 2 Seiten).
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
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