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Informationen für Leistungserbringer

Welche Aufgabe haben wir als Leistungserbringer?

Die Leistungserbringer sind verpflichtet uns Patienten ohne Krankenkasse mittels Meldeformular (PDF, 21 KB, 2 Seiten) melden.

Eine Zusammenfassung der Rolle der Leistungserbringer finden Sie im Memo-Blatt (PDF, 23 KB, 2 Seiten).

Welche Änderungen bringt die Revision des Art. 64a KVG per 1. Januar 2012?

Bisher konnten die Krankenversicherungen bei säumigen Prämienzahlern einen Leistungsstopp ver­hängen. Mit der Revision des Art. 64a KVG, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, dürfen die Krankenversicherer im Kanton Bern keine Leistungen der Grundversicherungen mehr sistieren. Die Versicherer sind somit in der Pflicht, die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen auch bei säumigen Prämienzahlern zu vergüten. Im Gegenzug übernimmt der Kanton bei Vorliegen eines Ver­lustscheines oder eines gleichwertigen Rechtstitels 85% der entsprechenden Ausstände.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (PDF, 23 KB, 2 Seiten).


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Sozialversicherungen

Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen

Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/praemienverbilligung/praemienverbilligung/kvg_obligatorium/leistungserbringer