Abstellplätze für Fahrzeuge

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Arbeitshilfe «Abstellplätze für Fahrzeuge»
Im Kanton Bern gilt eine einheitliche Regelung, wie die Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge zu bestimmen ist. Die entsprechenden Bestimmungen sind in Art. 49 ff. Bauverordnung (BauV) festgehalten.
Die Arbeitshilfe «Abstellplätze für Fahrzeuge» bietet eine Übersicht über die Bestimmungen und soll bei der Berechnung der Abstellplätze helfen. Bei grossen Bauvorhaben wird empfohlen, die Berechnungen bereits in der Planungsphase vorzunehmen und die Grössenordnung der Abstellplätze zu ermitteln. Der vorliegende Leitfaden richtet sich bei den verwendeten Begriffen nach der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3).
•Arbeitshilfe «Abstellplätze für Fahrzeuge» (PDF, 3.4 MB, 28 Seiten)
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