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Einzonungen und öV-Erschliessung

Arbeitshilfe «Einzonungen und öV-Erschliessung»

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Gestützt auf das Raumplanungsgesetz (RPG) sind die Kantone verpflichtet, Vorgaben für die Einzonung von Bauland zu erlassen. Mit den Richtplananpassungen '06 wurde der Abstimmung von Siedlung und Verkehr in der kantonalen Raumentwicklung eine grössere Bedeutung beigemessen. Es wurden dazu neue Vorgaben an die Ortsplanungen bezüglich des Bauzonenbedarfs und der erforderlichen Qualität der öV-Erschliessung eingeführt.

Die mit den Richtplananpassungen '06 eingeführten Anforderungen an die öV-Erschliessung sind in den Massnahmenblättern A_01 «Baulandbedarf Wohnen bestimmen», A_05 «Baulandbedarf Arbeiten bestimmen» und B_10 «Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr bestimmen» festgesetzt.

Die Arbeitshilfe «Einzonungen und öV-Erschliessung» enthält eine Zusammenfassung der Anforderungen an die öV-Erschliessung bei Ein- und Umzonungen.

Arbeitshilfe «Einzonungen und öV-Erschliessung» (PDF, 187 KB, 4 Seiten)

Die Arbeitshilfe «Einzonungen und öV-Erschliessung» kann unter print.agr@jgk.be.ch gratis bestellt werden.


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