Strassenlärm in der Nutzungsplanung

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Arbeitshilfe «Strassenlärm in der Nutzungsplanung»
Gemäss der Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes dürfen neue Bauzonen nur ausgeschieden werden, wenn die Lärmgrenzwerte für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nicht überschritten werden oder diese Werte durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen zum Zeitpunkt der Einzonung eingehalten werden können. Dieselben Anforderungen gelten auch für Bauzonen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der LSV noch nicht erschlossen waren.
In der Arbeitshilfe «Strassenlärm in der Nutzungsplanung» wird die stufengerechte Berücksichtigung des Strassenlärms bei der Ausscheidung von Bauzonen und bei der Erschliessung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten dargestellt.
•Arbeitshilfe «Strassenlärm in der Nutzungsplanung» (PDF, 1.5 MB, 8 Seiten)
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