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Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung

Arbeitshilfe «Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung»

Bild vergrössern Arbeitshilfe «Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung»

Bevor in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) ein Baugesuch eingereicht werden kann, muss normalerweise eine weitere Planungsstufe in Form einer Überbauungsordnung (UeO) durchlaufen werden. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft, verlangt eine öffentliche Auflage von 30 Tagen, sowie die Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Anschliessend wird die Überbauungsordnung durch das AGR genehmigt.

Die Arbeitshilfe «Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung» zeigt, wie und unter welchen Randbedingungen innerhalb solcher Zonen mit Planungspflicht in Anwendung von Art. 93 BauG direkt das Baubewilligungsverfahren eingeschlagen werden kann.

Arbeitshilfe «Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung» (PDF, 1.6 MB, 19 Seiten)

Ergänzungsblatt (PDF, 8 KB, 1 Seite)

Die Arbeitshilfe «Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung» kann zum Preis von CHF 5.- (plus Versandkosten) unter print.agr@jgk.be.ch bestellt werden.


Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Orts- und Regionalplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 73 20
Fax 031 633 73 21
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.jgk.be.ch/de/index/raumplanung/raumplanung/arbeitshilfen/von_der_zone_mit_planungspflicht_zur_baubewilligung