Windenergie
Grosse Windenergieanlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und die Umwelt. Sie sollen deshalb an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Die Standorte sind in den regionalen Richtplänen festzulegen und mit den Nutzungsplänen der Gemeinden grundeigentümerverbindlich zu regeln. Kleine Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 Metern können im Baubewilligungsverfahren abschliessend beurteilt werden.
Der kantonale Richtplan regelt im Massnahmenblatt C_21 das Vorgehen und die Grundsätze für die Sicherung der Standorte von Windkraftanlagen.
•Massnahmenblatt C_21 «Anlagen zur Windenergieproduktion fördern» (PDF, 74 KB, 3 Seiten)
Die Wegleitung «Anlagen zur Nutzung der Windenergie» zeigt, wie Windenergieanlagen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung beurteilt und bewilligt werden können.
•Wegleitung «Anlagen zur Nutzung der Windenergie» (PDF, 130 KB, 15 Seiten)
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