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Zweitwohnungen

Zweitwohnungen stellen in touristischen Gemeinden einen wichtigen Teil der touristischen Beherbergungsinfrastruktur dar. Sie führen andererseits aber auch zu unerwünschten Effekten, wie hohen Liegenschaftspreisen, hohen Belastungsspitzen der Infrastrukturanlagen, hohem Baulandverbrauch und verstärkter Zersiedelung der Landschaft. Raumplanerische Massnahmen können dazu beitragen, den Zweitwohnungsbau zu steuern und die negativen Auswirkungen zu begrenzen.

Mit den Richtplananpassungen '10 hat der Kanton Bern aufgezeigt, welche Massnahmen aus kantonaler Sicht nötig sind (Strategie C33, Massnahmenblatt D_06). Die Arbeitshilfe «Umgang mit Zweitwohnungen» zeigt die verschiedenen Möglichkeiten zur Steuerung des Angebots auf und skizziert deren Vor- und Nachteile. Sie gibt überdies schematische Empfehlungen und enthält Muster. Die Arbeitshilfe richtet sich in erster Linie an die touristischen Gemeinden, die den Zweitwohnungsbau steuern wollen, sowie an Fachleute der Raumplanung.

Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" (Zweitwohnungsinitiative) schafft eine völlig neue Ausgangslage. Verschiedene Arbeitsgruppen arbeiten intensiv an der Klärung der zahlreichen Fragen, welche die neuen Verfassungsbestimmungen aufwerfen. Auch die oben genannten Richtplanfestlegungen und die Arbeitshilfe werden überprüft und angepasst.

Aus diesem Grund wurde die Arbeitshilfe "Umgang mit Zweitwohnunen" von der Internet-seite entfernt. Sie kann aber beim AGR bezogen werden.

Bei Unklarheiten können Sie sich an das AGR wenden.


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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Orts- und Regionalplanung
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