Fruchtfolgeflächen
Fruchtfolgeflächen sind Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Flächen. Sie umfassen ackerfähiges Kulturland, vorab Ackerland und Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Naturwiesen. Sie sind der agronomisch besonders wertvolle Teil des für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Kulturlandes der Schweiz.
Fruchtfolgeflächen sind ein unvermehrbares Gut, zu dem Sorge getragen werden muss. Der kantonale Richtplan verlangt deshalb, dass Fruchtfolgeflächen für Boden verändernde Nutzungen nur sehr zurückhaltend beansprucht werden sollen, und formuliert Grundsätze für den Umgang mit Fruchtfolgeflächen (Massnahmeblatt A_06).

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- •Massnahmenblatt A_06 des kantonalen Richtplans «Fruchtfolgeflächen schonen» (PDF, 49 KB, 2 Seiten)
Die Arbeitshilfe «Grundsätze für den Umgang mit Fruchtfolgeflächen» richtet sich an Fachleute der Ortsplanung. Sie gibt Hinweise, wie die Grundsätze des kantonalen Richtplans bei der Ortsplanung zu berücksichtigen sind.
- •Grundsätze für den Umgang mit Fruchtfolgeflächen (PDF, 115 KB, 8 Seiten)
Hinweis
Die im Kanton Bern vorhandenen Fruchtfolgeflächen sind im Inventar der Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Das Inventar ist im Richtplaninformationssystem einsehbar. Die GIS-Daten sind beim Amt für Geoinformation erhältlich.
Die im Kanton Bern vorhandenen Fruchtfolgeflächen sind im Inventar der Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Das Inventar ist im Richtplaninformationssystem einsehbar. Die GIS-Daten sind beim Amt für Geoinformation erhältlich.
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