Kantonales Landschaftsentwicklungskonzept (KLEK)
Das Kantonale Landschaftsentwicklungskonzept will die Anstrengungen zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaft(en) im Kanton Bern stärken. Landschaft ist nie in einem statischen Zustand. Sie verändert sich durch die Einwirkung natürlicher Kräfte und Prozesse wie auch durch das Wirken des Menschen. Das Kantonale Landschaftsentwicklungskonzept will diese Entwicklung gezielt in die Richtung steuern, dass der verfügbare Raum zu einem gemeinsamen Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen wird. Der Begriff "Landschaftsentwicklung" bekräftigt, dass es zur Erreichung dieses Zieles eines Prozesses bedarf, in dem die Schutz- und Nutzungsansprüche aufeinander abgestimmt werden. Das KLEK richtet sich an kantonale und kommunale Organe die bei ihrer Tätigkeit landschaftsrelevante Entscheide fällen. In der Gesetzgebung, Planung, Projektierung und Koordination dient das KLEK als massgebende Grundlage und verbindliche Leitlinie.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Landschaft im Seeland
Das Kantonale Landschaftsentwicklungskonzept bezieht alle Beteiligten stufengerecht ein. Landschaftsentwicklung und Naturschutz sind Aufgaben von Kanton, Regionen und Gemeinden. Das Kantonale Landschaftsentwicklungskonzept ändert nichts an der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen diesen Ebenen. Naturschutz von lokaler Bedeutung und kommunale Planung sind nach wie vor Sache der Gemeinden. Mit dem Bereitstellen von Grundlagen, dem Formulieren von Leitvorstellungen zur räumlichen Entwicklung und verstärkter Unterstützung will der Kanton den Regionen und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen.
Zweiteiliger Aufbau des KLEK
Der Konzept-Teil umfasst neben der Einleitung und einer Grobanalyse des Ausgangszustandes, allgemeine Grundsätze, sowie konkrete Ziele und Massnahmen für ausgewählte Problembereiche. Die räumlich konkreten Aussagen gelten schwergewichtig für die sogenannten "kantonalen Vorranggebiete", in denen sich der Kanton besonders für die Landschaftsentwicklung engagieren will.
Im zweiten Teil werden in separaten Kapiteln wichtige Spezialthemen als Grundlagen ausführlicher dargestellt, z.B. überregionale Wildwechselkorridore und die Vernetzung sowie Aufwertung der Fliessgewässer. In sogenannten "Regionsprofilen" werden landschaftliche Besonderheiten der 18 Planungsregionen kurz dargestellt und der Handlungsbedarf für die Zukunft angetönt. Im Anhang sind Rechtsgrundlagen und Zusammenfassungen von bestehenden räumlichen Zielsystemen aufgeführt.
Hinweis
Das kantonale Landschaftsentwicklungskonzept kann zum Preis von Fr. 22.- (+Versandkosten) bei print.agr@jgk.be.ch bestellt werden.
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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
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