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Vernetzungsprojekte nach ÖQV

Um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern unterstützt der Bund ökologische Ausgleichsflächen (öAF) in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von öAF wird in der ÖQV geregelt. Beiträge für die Vernetzung werden gewährt, wenn die öAF nach den Vorgaben eines sogennanten Vernetzungsprojekts angelegt und bewirtschaftet werden. Die Vernetzungsprojekte müssen kantonalen Anforderungen genügen und vom Kanton genehmigt werden.

Vernetzungsprojekte: Projektstand

Bild vergrössern Vernetzungsprojekte nach ÖQV im Kanton Bern: Projektstand

Die Anforderungen des Kantons Bern sind in der Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV) vom 1. Januar 1998 und in den kantonalen Weisungen vom 8. Dezember 2009 festgelegt. Die Vernetzungsprojekte sind bis spätestens Ende Dezember des Vorjahres beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in Papierform und elektronisch zur Genehmigung einzureichen. Der Kanton übernimmt für Vernetzung und Qualität die von der ÖQV verlangten Restkosten.

Voraussetzungen für Vernetzungsbeiträge

Die wichtigsten Voraussetzungen für Kantonsbeiträge sind (Artikel 12ff. LKV):

  • In einem behördenverbindlichen Teilrichtplan "ökologische Vernetzung" der jeweiligen Gemeinde / Region oder in einem Vernetzungsprojekt müssen die Voraussetzungen bezüglich Lage und Bewirtschaftung der Flächen und Objekte klar definiert und planerisch dargestellt sein. Die entsprechenden Anforderungen sind in Art. 14 LKV und in den kantonalen Weisungen festgelegt.
  • Die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung der Teilrichtpläne / Vernetzungsprojekte obliegt einer Trägerschaft (Gemeinde, Regionalplanung, Private).
  • Die beitragsberechtigten Flächen und Objekte müssen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche und ausserhalb der Bauzone liegen. Bei der Agrardatenerhebung des laufenden Jahres müssen sie als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet worden sein.

Hinweis

  • Für finanzielle Aspekte der Abgeltung von ökologischen Leistungen der Landwirtschaft ist das Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Direktzahlungen, Molkereistrasse 25, 3052 Zollikofen zuständig.
  • Für Vollzugsfragen ist die Fachstelle für ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft (FöA) beim Amt für Landwirtschaft und Natur zuständig: Schwand, 3110 Münsingen.
  • Für Projektbearbeitende, welche die raumrelevanten Daten digital in einem GIS erfassen, steht ein Datenmodell LKV zur Verfügung, das unter der Federführung des kantonalen Amts für Geoinformation (AGI) erarbeitet wurde. Sie finden weitere Informationen und Unterlagen zum Herunterladen auf der Homepage des AGI.

Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 50
Fax 031 633 77 51
Kontakt per E-Mail
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