Naturgefahren
Ob Lawinen, Hochwasser oder Massenbewegungen – weicht man den vorhandenen Naturgefahren aus, können die potenziellen Schäden nicht ins Unermessliche steigen. Die Nutzungsplanung der Gemeinden kann wesentlich dazu beitragen, das Schadenpotenzial von gravitativen Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, Murgang, Steinschlag, Felssturz, Rutschungen zu minimieren. Naturgefahren sind deshalb in jeder räumlichen Planung zu berücksichtigen.
Das wichtigste Arbeits- und Planungsinstrument bei der Berücksichtigung der Naturgefahren ist die Gefahrenkarte: Sie liefert eine detaillierte Übersicht über den Wirkungsbereich, die Intensität und die Eintretenswahrscheinlichkeit von Naturgefahren, welche ein bestimmtes Gebiet gefährden können. Bis Ende 2011 wird jede Gemeinde im Kanton Bern über eine Gefahrenkarte verfügen.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Hochwasser im Berner Matte-Quartier, 22. August 2005
Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung
Liegt eine Gefahrenkarte vor, muss diese innert 2 Jahren in die Ortsplanung umgesetzt werden (RRB Nr. 1076). Mit einer raschen Umsetzung können Risiken für die Bevölkerung reduziert und Fehlinvestitionen minimiert werden. Die Umsetzung der Gefahrenkarte im ordentlichen Planerlassverfahren gewährleistet die Information und den Rechtsschutz der Bevölkerung.
Die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung umfasst drei Aspekte:
- Die Überprüfung der Bauzonen
- Die Übertragung der Gefahrenkarte in den Zonenplan oder in einen separaten Zonenplan Naturgefahren (grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gefahrengebiete)
- Die Anpassung der Bestimmungen des Baureglements
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Detailliertere Informationen sind im Bereich Kommunale Raumplanung zu finden.
Weitere Informationen
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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
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