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Naturgefahren

Ob Lawinen, Hochwasser oder Massenbewegungen – weicht man den vorhandenen Naturgefahren aus, können die potenziellen Schäden nicht ins Unermessliche steigen. Die Nutzungsplanung der Gemeinden kann wesentlich dazu beitragen, das Schadenpotenzial von gravitativen Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, Murgang, Steinschlag, Felssturz, Rutschungen zu minimieren. Naturgefahren sind deshalb in jeder räumlichen Planung zu berücksichtigen.

Das wichtigste Arbeits- und Planungsinstrument bei der Berücksichtigung der Naturgefahren ist die Gefahrenkarte: Sie liefert eine detaillierte Übersicht über den Wirkungsbereich, die Intensität und die Eintretenswahrscheinlichkeit von Naturgefahren, welche ein bestimmtes Gebiet gefährden können. Bis Ende 2011 wird jede Gemeinde im Kanton Bern über eine Gefahrenkarte verfügen.

Hochwasser im Berner Matte-Quartier, 22. August 2005

Bild vergrössern Hochwasser im Berner Matte-Quartier, 22. August 2005

Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung

Liegt eine Gefahrenkarte vor, muss diese innert 2 Jahren in die Ortsplanung umgesetzt werden (RRB Nr. 1076). Mit einer raschen Umsetzung können Risiken für die Bevölkerung reduziert und Fehlinvestitionen minimiert werden. Die Umsetzung der Gefahrenkarte im ordentlichen Planerlassverfahren gewährleistet die Information und den Rechtsschutz der Bevölkerung.

Die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung umfasst drei Aspekte:

  • Die Überprüfung der Bauzonen
  • Die Übertragung der Gefahrenkarte in den Zonenplan oder in einen separaten Zonenplan Naturgefahren (grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gefahrengebiete)
  • Die Anpassung der Bestimmungen des Baureglements

  

Mehr zum Thema

  • Detailliertere Informationen sind im Bereich Kommunale Raumplanung zu finden.

Weitere Informationen

Kontakt

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 50
Fax 031 633 77 51
Kontakt per E-Mail
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