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Neueinzonungsregeln

Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist der Bodenverbrauch zu stabilisieren und die Bauentwicklung an die geeigneten Standorte zu lenken. Die Bemessung des 15-jährigen Baulandbedarfs für das Wohnen sowie die Bezeichnung von Arbeitszonen werden auf die übergeordneten raumordnungspolitischen Ziele (haushälterischer Umgang mit dem Boden, Zentralitätsstruktur, Erschliessungsqualität) abgestimmt.

Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr

Eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige räumliche Entwicklung ist die ausreichende Erschliessung von Wohngebieten, Arbeitsplatzschwerpunkten und publikumsorientierten Nutzungen mit dem öffentlichen Verkehr. Für die Einzonungsbegehren der Gemeinden sowie bei der Bewilligung von verkehrsintensiven Vorhaben werden öV-Mindesterschliessungsgüten vorausgesetzt.


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Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern

Tel. 031 633 77 50
Fax 031 633 77 51
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