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Sachplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT)

Unsere Gesellschaft benötigt Baurohstoffe und verursacht Bauabfälle - beim Wohnungsbau, beim Strassenbau oder bei andern Baubedürfnissen. Trotz weitgehendem Recycling der Bauabfälle brauchen wir vor allem Kies - im Durchschnitt ca. 3-4 Kubikmeter pro Person und Jahr. In bernischen Böden ist genügend Kies vorhanden, um die Bedürfnisse künftiger Generationen zu decken. Die Frage ist nur, wo wird es abgebaut? Häufig stehen andere Interessen wie z.B. Gewässerschutz, Walderhaltung, Landschaftsschutz oder Wohnnutzung einem Abbau entgegen. Zudem verursachen Kiesgruben und Deponien Lastwagentransporte.

Diese Problemstellung ist ein klassisches Anwendungsgebiet der Raumplanung. Die öffentliche Hand hat aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung den Auftrag, mit den Mitteln der Raumplanung für eine ausreichende Versorgung zu sorgen. Der Kanton Bern hat seine diesbezügliche Aufgabe erfüllt. In einem 1998 in Kraft gesetzten Sachplan zeigt er die Grundzüge der räumlichen Entwicklung in den Bereichen Abbau, Deponie und Transporte.

Sachplan ADT, 1998 (PDF, 1.0 MB, 60 Seiten)

Hinweis

Der Sachplan Abbau, Deponie, Transporte wird momentan revidiert. Die Mitwirkung wurde am 14. Februar 2011 abgeschlossen.

Sachplan ADT, Mitwirkungsexemplar 2010 (PDF, 1.1 MB, 51 Seiten)

Controllingbericht ADT, 2008 (PDF, 602 KB, 35 Seiten)

Der Sachplan

Der Kanton verfolgt mit dem Sachplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) vier Ziele:

  • Sichern der Abbau- und Deponiereserven für eine langfristig ausreichende Versorgung mit Baurohstoffen und Entsorgung der nicht verwertbaren Bauabfälle.
  • Haushälterischer Umgang mit den natürlichen Kiesressourcen.
  • Schonung von Mensch, Landschaft, Natur und Umwelt beim Abbauen, Verarbeiten, Entsorgen und Transportieren.
  • Abstimmen der Planungen durch frühzeitige und stufengerechte Klärung der Grundsatzfragen.

Der Kanton legt im Sachplan ADT aber nur fest, was zur Erreichung der Ziele auf kantonaler Stufe unbedingt geregelt werden muss. Er lässt den nachgeordneten Planungsträgern (Regionen, Gemeinden) den ihnen zustehenden Handlungsspielraum. Im Sachplan definiert er nebst den Zielen die wichtigen Grundsätze, die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden sowie Vorgaben für die nachgeordnete Planungen. Dazu gehören z.B. Planungsrichtwerte für Materialreserven und Deponievolumen.

Zudem bezeichnet er im Sachplan die Standorte von kantonalem Interesse, bei welchen er im Bedarfsfall die Vorsorge gewährleisten würde. Die eigentliche Standortplanung für Abbaustellen und Deponien ist Aufgabe der Planungsregionen. Heute verfügen die meisten Regionen über eine aktuelle Abbau- und Deponie-Richtplanung oder sind daran, sie zu aktualisieren.


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