Mit dem kantonalen Richtplan die Kräfte bündeln
Der kantonale Richtplan zielt darauf ab, die Kräfte auf Gebiete zu konzentrieren, die wirtschaftlichen Erfolg versprechen, den ländlichen Raum zu stärken und den Richtplan in Abstimmung mit den Regionen effizient zu bewirtschaften.
Der Richtplan besteht aus vier Teilen, in denen die Ziele stufengerecht gesetzt werden:
- Leitsätze und Entwicklungsbilder
- Hauptziele
- Strategien
- Massnahmen
Im •Richtplan-Informationssystem werden die räumlich konkret festgelegten Inhalte des kantonalen Richtplans dargestellt. Sie können interaktiv mit anderen räumlichen Planungen und Grundlagen aller Planungsebenen kombiniert werden.
Hinweis
Die Richtplananpassungen `10 sind am 6. Dezember 2012 vom Bund (UVEK) genehmigt worden. Dabei wurden die Bestimmungen zum Zweitwohnungsbau geändert:
Aktualisiertes Strategiekapitel D (PDF, 32 KB, 4 Seiten)
Aktualisiertes Massnahmenblatt D_06 (PDF, 33 KB, 2 Seiten)
Zudem wurden die Standorte Nr. 22 und 23 auf dem Massnahmenblatt C_14 nur als Zwischenergebnis (und nicht als Festsetzung) genehmigt:
Aktualisiertes Massnahmenblatt C_14 (PDF, 73 KB, 3 Seiten)
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Der Richtplan in der aktuell gültigen Fassung (nach Richtplananpassungen `10):
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•Richtplan Kanton Bern (PDF, 4.2 MB, 258 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Kantonsplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. 031 633 77 50
Fax 031 633 77 51
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